IFRS · IAS 19

IAS 19 Aktuar in der Schweiz

Wir bewerten schweizerische Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 für Konzerne, die nach IFRS bilanzieren — von der Festlegung der Annahmen bis zum prüfungsfähigen aktuariellen Gutachten.

Sprechen wir über Ihren Abschluss Aktuelle Diskontsätze

Warum erfordern Schweizer Vorsorgepläne eine Bilanzierung als leistungsorientierte Pläne (Defined Benefit) nach IAS 19?

Die überwiegende Mehrheit der Schweizer Vorsorgepläne sind im Sinne der Schweizer Gesetzgebung (BVG/LPP) sogenannte „Beitragsprimatpläne“ (Defined Contribution). Unter IAS 19 werden sie jedoch als „leistungsorientierte Pläne“ (Defined Benefit) eingestuft, da für das Unternehmen eine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung weiterer Beiträge bestehen kann, falls die Kasse nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um alle auf die laufende und frühere Dienstzeiten der Arbeitnehmer entfallenden Leistungen zu erbringen. Eine solche Unterdeckung kann durch minimale Umwandlungssätze des Sparguthabens in eine Rente bei der Pensionierung und/oder durch eine Mindestverzinsung der Altersguthaben entstehen. Darüber hinaus sind laufende Renten per Definition leistungsorientiert (Defined Benefit).

Aus diesem Grund müssen alle nach IFRS bilanzierenden Schweizer Arbeitgeber – wie etwa kotierte Unternehmen oder Tochtergesellschaften eines IFRS-Konzerns – ihre Pensionsverpflichtungen von einem Aktuar nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) gemäss IAS 19 bewerten lassen.

Warum ein spezialisierter IAS 19 Aktuar?

Die Bewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäss IAS 19 erfordert doppelte Kompetenz — aktuariell und finanziell. Die Beauftragung eines spezialisierten Aktuars stellt vier wesentliche Aspekte sicher:

Compliance sicherstellen

Der Standard schreibt eine spezifische, dynamische Berechnungsmethode vor — die Projected Unit Credit Method (Methode der laufenden Einmalprämien) —, die sich deutlich von der statischen Berechnungsmethode für Bewertungen nach Schweizer Recht unterscheidet. Ihre Revisionsstelle wird fast immer verlangen, dass diese Berechnungen von einem anerkannten Aktuar durchgeführt werden, bevor sie Ihre IFRS-Rechnung testiert.

Navigieren durch Ihre Wahlmöglichkeiten unter IAS 19

Ein erfahrener Aktuar führt Sie zu realistischen Annahmen, die realistische Ergebnisse generieren. Die Schweiz ist ein Sonderfall, da die besondere Natur ihrer Vorsorgepläne auch zu methodischen Wahlmöglichkeiten führt. Ein spezialisierter Aktuar nimmt sich die Zeit, Ihre Ziele zu verstehen, und hilft Ihnen, die für Sie richtigen Entscheidungen zu treffen.

Die Bilanzvolatilität beherrschen

Pensionsverpflichtungen gehören oft zu den grössten Passivposten in der Bilanz eines Unternehmens. Eine kleine Änderung der Annahmen — Diskontsatz, Fluktuation — kann das Eigenkapital massiv bewegen. Ein erfahrener Aktuar führt Sie zu realistischen, stabilen Annahmen und vermeidet Überraschungen bei der Rechnungslegung von einem Jahr zum anderen.

Technik in ein Führungsinstrument übersetzen

Wir liefern nicht nur Zahlen: Wir helfen Finanz- und HR-Teams, ihre Kostenstruktur (Dienstzeitaufwand, Zinsaufwand) zu verstehen und zukünftige Auswirkungen zu antizipieren. Der Aktuar schlägt die Brücke zwischen der Komplexität Schweizer Vorsorgepläne und internationalen Rechnungslegungsvorschriften. Wir sind auch für Sie da, um die Fragen Ihrer Revisionsstelle zu beantworten und einen reibungslosen Prüfungsablauf (Audit) zu gewährleisten.

Wie berechnen wir Ihre Verpflichtung (DBO)?

Drei Schritte gliedern die Berechnung.

1. Projektion der künftigen Leistungen

Die Bewertung der aktiven Versicherten ist in dem Sinne dynamisch, dass sie sich nicht auf die heutige Austrittsleistung stützt, sondern die Austrittsleistung für jedes mögliche künftige Austrittsjahr schätzt. Ebenso wird nicht nur die Austrittsleistung betrachtet: Es werden die Alters-, Invaliditäts- und Todesfallleistungen für jedes mögliche Leistungsereignis und jeden Zeitpunkt in der Zukunft projiziert, wobei die gewählten finanziellen Annahmen berücksichtigt werden.

2. Gewichtung mit Wahrscheinlichkeiten

Anhand der demografischen Annahmen bestimmen wir für jedes künftige Jahr die Wahrscheinlichkeiten für Austritt, Pensionierung, Invalidität und Tod. Indem wir diese auf die Zahlungsströme aus dem ersten Schritt anwenden, berechnen wir die erwarteten Zahlungsströme (Cashflows) für jedes künftige Jahr.

Gleichzeitig berücksichtigen wir den Anteil jeder künftigen Leistung, der am Bewertungsstichtag bereits erworben ist (leistungsorientierte Verpflichtung / Defined Benefit Obligation), und separat den Anteil jeder künftigen Leistung, der im kommenden Jahr erworben wird (Bruttodienstzeitaufwand / Gross Service Cost).

3. Diskontierung

Die leistungsorientierte Verpflichtung bzw. der Barwert wird berechnet, indem der Diskontsatz auf die erwarteten Zahlungsströme angewendet wird. Der Diskontsatz basiert auf den Renditen hochwertiger Unternehmensanleihen mit übereinstimmender Währung und Laufzeit. Unsere Referenzsätze publizieren wir monatlich.

Die Verpflichtung entspricht dem heutigen Wert der künftigen Leistungen, anteilig zu den bereits geleisteten Dienstjahren. Sie ist deshalb nicht gleich der erworbenen Freizügigkeitsleistung — sie ist oft höher. Dasselbe gilt für den zu verbuchenden Dienstzeitaufwand: Über die gesamte Karriere linearisiert, entspricht er nicht dem bezahlten Arbeitgeberbeitrag.

Die drei Schritte im Bild

Illustrativ — versicherte Person mit 45, Pensionierung mit 65, projizierte Leistung = 100. Die DBO entspricht weder der projizierten Leistung noch der Freizügigkeitsleistung.

Unser typisches Mandat

  • Analyse des Vorsorgereglements und der Versichertendaten der Pensionskasse
  • Überprüfung und Plausibilisierung dieser Daten.
  • Dokumentierter Vorschlag der Annahmen, gestützt auf unsere jährliche Studie über rund 210 Kundenunternehmen
  • Berechnung der Verpflichtung (DBO), des Dienstzeitaufwands sowie der Erfolgs- und OCI-Komponenten
  • Vollständiger Bericht: Buchungen, publikationsfertige IAS-19-Anhänge, Überleitungen
  • Direkte Koordination mit Ihrer Revisionsstelle und dem Konzernaktuar
  • Projektion des Vorsorgeaufwands für das Folgejahr und unterjährige Simulationen

Was der Anhang zeigt

Entwicklung der Verpflichtung (DBO) über ein Geschäftsjahr — illustrativ, Index Anfangsbestand = 100.

Annahmen, die der Prüfung standhalten

Der Diskontsatz stützt sich auf die Renditen erstklassiger Unternehmensanleihen in Schweizer Franken; unsere Referenzsätze publizieren wir monatlich. Die übrigen Annahmen — Verzinsung der Altersguthaben, Lohnentwicklung, Sterblichkeit nach den aktuellen BVG-Grundlagen, Fluktuation — kalibrieren wir auf Ihren Bestand und vergleichen sie mit der Praxis des Schweizer Marktes.

Sensitivität des Diskontsatzes

Illustrativ — Duration von 15 Jahren. Basis: CHF-AA-Satz für 15 Jahre, .

Verpflichtung (DBO), Basis 100
100
gegenüber der Basis

Häufige Fragen

Unser Schweizer Plan ist beitragsorientiert — warum gilt er unter IAS 19 als leistungsorientiert?

Weil das Schweizer Recht Garantien vorschreibt — Umwandlungssätze, Mindestverzinsung, gesetzliche Leistungen —, die der Arbeitgeber wirtschaftlich trägt. IAS 19 stuft deshalb praktisch alle Schweizer Pläne als leistungsorientiert ein.

Welche Unternehmen in der Schweiz sind von IAS 19 betroffen?

Nicht die Grösse des Unternehmens entscheidet, sondern das Rechnungslegungsregelwerk seines Abschlusses:

  • kotierte Gesellschaften: Schweizer Unternehmen, die an der SIX Swiss Exchange nach dem internationalen Standard rapportieren, erstellen ihre Konzernrechnung nach IFRS — IAS 19 ist für sie zwingend;
  • Tochtergesellschaften internationaler Konzerne — der häufigste Fall bei unseren Kunden: auch ein kleines Schweizer KMU muss jährlich eine IAS-19-Bewertung liefern, wenn die ausländische Muttergesellschaft nach IFRS rapportiert;
  • grosse private Unternehmen, die IFRS freiwillig anwenden — für internationale Finanzierungen, für Transparenz gegenüber Investoren oder für einen bevorstehenden Verkauf bzw. Börsengang.

Gut zu wissen: IAS 19 ist in der Schweiz besonders heikel in der Anwendung, weil die Besonderheiten der zweiten Säule (BVG) «übersetzt» werden müssen — unter IFRS als leistungsorientiert behandelt, entgegen der hiesigen Wahrnehmung.

Wie oft ist eine versicherungsmathematische Bewertung nach IAS 19 erforderlich?

IAS 19.58 verlangt, dass der Barwert der Verpflichtungen und der beizulegende Zeitwert des Planvermögens so regelmässig ermittelt werden, dass der bilanzierte Nettobetrag nicht wesentlich von dem Betrag abweicht, der am Abschlussstichtag zu ermitteln wäre. Schweizer Pläne lassen Ein- und Austritte von Freizügigkeitsleistungen sowie weitere wesentliche Belastungen und Gutschriften zu. Deshalb führen die meisten Organisationen auf jeden Jahresabschluss eine vollständige Bewertung durch, um wesentliche Abweichungen zu vermeiden.

Unterjährig ist eine Neubewertung nötig, wenn ein wesentliches Ereignis eintritt — Planänderung, erheblicher Personalabbau, starke Zinsbewegung; ansonsten genügen Fortschreibungen (Roll-forwards) für Zwischenbeurteilungen wie Quartalsabschlüsse.

Unser Vorgehen: Bewertungen drei Monate im Voraus planen — für eine bessere Zeit- und Budgetsteuerung, für eine Besprechung von Annahmen und Methoden ohne Zeitdruck und für deren Vorabvalidierung durch Ihre Revisionsstelle, damit die Prüfung reibungslos verläuft. Für Unternehmen, die nach US GAAP rapportieren, bieten wir auch US GAAP ASC 715 an. Dies erfordert ähnliche Daten.

Welche Daten benötigen wir?

Wir teilen die Datenerhebung in zwei Ströme auf, um Ihren administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten.

Bei der oder den Vorsorgeeinrichtungen erheben wir mit Ihrer Vollmacht direkt:

  • die Individualdaten der aktiven Versicherten (versicherte Löhne, Altersguthaben, Schlüsseldaten) und der Rentenbeziehenden;
  • die geltenden Reglemente der Stiftung;
  • die Vermögenssituation der Stiftung.

Anschliessend prüfen wir die Daten auf Plausibilität und Konsistenz.

Von Ihnen als Arbeitgeber:

  • die für Ihr Unternehmen spezifischen wirtschaftlichen und demografischen Annahmen gemeinsam mit uns validieren — erwartete Lohnentwicklung, Personalfluktuation;
  • die Daten zu Dienstaltersleistungen liefern: Treueprämien und ähnliche dienstjahrabhängige Leistungen.
Wie legen Sie den Diskontsatz fest?

Anhand der Marktrenditen erstklassiger CHF-Unternehmensanleihen mit einer Duration, die derjenigen Ihrer Verpflichtungen entspricht. Unsere Referenzsätze werden monatlich aktualisiert.

Worin unterscheidet sich IAS 19 von US GAAP ASC 715?

Ziel der International Financial Reporting Standards ist es, lokale Standards zu ersetzen. Es überrascht daher nicht, dass die Gemeinsamkeiten gross sind und beide Regelwerke dieselben Daten verlangen. Beide behandeln Schweizer Pläne als leistungsorientiert, unterscheiden sich aber in der Berechnung des Vorsorgeaufwands und in der Erfassung von Gewinnen und Verlusten. Wir erstellen Bewertungen nach beiden Regelwerken aus denselben Daten — siehe unsere ASC-715-Seite.

Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen IAS 19 und Swiss GAAP FER 16?

Beide Standards behandeln die berufliche Vorsorge, doch ihre Philosophie unterscheidet sich grundlegend — drei zentrale Unterschiede:

  • künftige Verpflichtungen gegenüber Stichtagsbetrachtung: IAS 19 nimmt eine langfristige wirtschaftliche Sicht ein — den Barwert aller Renten und Kapitalleistungen, die noch in vielen Jahrzehnten fällig werden —, woraus oft eine erhebliche Bilanzverpflichtung entsteht. FER 16 stellt auf die Situation der Vorsorgeeinrichtung am Bilanzstichtag ab: Bei einem beitragsorientierten Plan ohne technische Unterdeckung erfasst das Unternehmen in der Regel keine Verpflichtung;
  • der Diskontsatz: IAS 19 verlangt die Rendite erstklassiger (AA) Unternehmensanleihen, die mit dem Markt schwankt — daher eine volatile Verpflichtung. FER 16 verwendet in der Regel den technischen Zinssatz der Kasse, der weit stabiler ist;
  • Erfassung von Überschüssen: Unter IAS 19 ist es selten — abgesehen von Arbeitgeberbeitragsreserven —, bei einer Überdeckung einen Aktivposten zu erfassen. FER 16 erlaubt unter strengen Bedingungen, einen Teil eines Überschusses zu aktivieren, der zur Senkung künftiger Arbeitgeberbeiträge bestimmt ist.

IAS 19 ist somit in der Regel «pessimistischer» als der Schweizer Standard: Sie bringt eine zukunftsgerichtete wirtschaftliche Perspektive in die Bilanz, die die Schweizer Standards — meist aus guten Gründen — dort nicht abbilden. Ein grosser Teil dieser Verzerrung stammt vom Diskontsatz, der deutlich unter den Renditeerwartungen der Vorsorgeeinrichtungen liegt. FER 26 wiederum regelt die Rechnungslegung der Vorsorgeeinrichtung selbst — allea verfügt über Expertise in allen drei Regelwerken.

Warum ist die leistungsorientierte Verpflichtung höher als die Altersguthaben der aktiven Versicherten?

Erstens sehen die meisten Pläne Altersgutschriften vor, die in Zehnjahres-Altersstufen ansteigen — analog zu den gesetzlichen Mindestgutschriften. Üblicherweise wird davon ausgegangen, dass sie zu wesentlich höheren Leistungen führen als die früheren Dienstjahre, was nach IAS 19.70 eine lineare Verteilung erfordert.

Die Umwandlungssätze des Altersguthabens in eine Rente bei Pensionierung werden anhand erwarteter Anlagerenditen festgelegt und nicht anhand der Renditen erstklassiger Unternehmensanleihen, mit denen sie unter IAS 19 bewertet werden.

Schliesslich verlangt IAS 19 die Abgrenzung von Invaliditäts- und Todesfallleistungen, auch wenn diese rückversichert sind. Diese Leistungen sind in der Regel wertvoller als die Austrittsleistung.

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