BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat einen Mindestzinssatz von 1%
Bern, 30.08.2022 – Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2023 bei 1% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0.25% bis 1.5%. Es wurde über verschiedene Varianten abgestimmt.